Psychotherapieplatz gesucht?
- Pauline Linke
- 1. Sept. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Du oder Angehörige von dir suchen dringend einen Psychotherapieplatz? In dem Artikel findest du Suchmöglichkeiten und Leitfäden für akute Krisensituationen.

Beginnen wir bei den Suchmöglichkeiten:
Eine Entscheidung des Therapiesettings stellt die erste Aufgabe dar. Hierbei kannst du zwischen einem ambulanten, teilstationären und stationären Therapie-Setting wählen.
Neben der einfachen Google-Recherche ist eine effektive Vorgehensweise, die Suche über die Psychotherapeutenkammer im jeweiligen Bundesland.
Hier kannst du zusätzliche Angaben machen, welche Abrechnungsverfahren (privat oder gesetzliche Kassenleistung) verwendet werden soll, welches Psychotherapieverfahren und Zusatzausbildungen der Therapeut ausüben soll, welche Sprache, oder auch ob die Praxis/Arbeitsstelle für rollstuhlgebundene Menschen zugänglich sein soll u.w.
Solltest du doch bei der Google-Recherche bleiben, könnten folgende Stichworte dir weiterhelfen:
Arbeitsgemeinschaft für VerhaltensModifikationen (AVM)
Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse / Tiefenpsychologie; siehe auch DGPT
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)
Traumahilfezentrum (THZ ostbayern) / Traumazentrum/ Traumnetzwerk (ITN)/ Psychotraumatologie (DIPT) / Trauma-Psychotherapeuten für Akutversorgung in Notfällen
Interdisziplinäre Notfallambulanzen
Intervallbehandlung
Gruppentherapie
Telefonseelsorge
Ebenfalls kannst du Auskünfte bei deinem Hausarzt oder bei deiner zuständigen Krankenkasse erhalten.
Akutbehandlungen sind für Psychotherapeuten Anzeigepflichtig, nicht jedoch Genehmigungspflichtig. Entscheidend für die Krankenkassen stellt dabei das Formular PTV12 dar.
Eine Psychotherapeutische Sprechstunde vor der Akutbehandlung ist grundsätzlich verpflichtend. Falls eine Psychotherapeutische Sprechstunde, ggf. in einer anderen Praxis, durchgeführt wurde, stellt dies keine Probleme dar. Gib das Datum der letzten Sprechstunde (50 Minuten am Stück) oder die Daten der letzten beiden Sprechstunden (zweimal 25 Minuten) an.
Eine Psychotherapeutische Sprechstunde ist im Ausnahmefall nicht erforderlich, wenn du mit einer Diagnose (gemäß Paragraf 27 der Psychotherapie-Richtlinie) aus stationärer oder rehabilitativer Behandlung entlassen wurdest; dies kann mit dem entsprechenden Ankreuzfeld vom Therapeuten/ behandelnden Arzt bestätigt werden. Die Akutbehandlung dient als psychotherapeutische Intervention insbesondere der frühzeitigen Vermeidung von Chronifizierung oder Entlastung von akuter psychischer Symptomatik (Rezidivschutz; siehe hierzu § 13 Psychotherapie-Richtlinie und § 15 Abs. 4 Psychotherapie-Vereinbarung).
Es ist also möglich in Krisenfällen ambulante Psychotherapie (24x 25min oder 12x50min) zu erhalten.
Auch eine anschließende Weiterbehandlung wäre unter optimalen Bedingungen möglich. Wichtig hierbei ist, dass der Sachbearbeiter deiner Krankenkasse entscheidet, ob die Weiterbehandlung genehmigt wird oder nicht (Die Entscheidung wird an den vergebenen Diagnosen getroffen; Krankenkassen erhalten keine Anamneseberichte).
Die Stunden einer Akutbehandlung würden von der fortführenden Therapieform abgezogen werden.
Kurzzeittherapie: 12 Stunden; mit Verlängerung von 12 Stunden
Langzeittherapie:
Verhaltenstherapie: 60 Stunden, welche nochmal um 20 verlängert werden können
tiefenpsychologische Therapie: 60 Stunden und kann noch mal bis 100 Stunden verlängert werden
Traumatherapie: 160 Stunden bis auf 300 Stunden verlängert werden
Soll nach Abschluss der Behandlung eine Rezidivprophylaxe durchgeführt werden, muss der Therapeut entweder "ja" ankreuzen oder "noch nicht absehbar", um so die Therapie langsam auszuschleichen (siehe PTV2).

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